Aufbauorganisation
Das oberste Organ der Genossenschaft ist die Generalversammlung.
Die Statuten regeln die Organisation der WVGM.
Das Reglement gibt unter anderem Auskunft über das Verhältnis der Genossenschaft und den Genossenschaftern/Wasserbezügern, über die Anlagen zur Wasserverteilung, Finanzielles und weiters.
Der Präsident führt mit der Verwaltung die Genossenschaft. Der Verwaltungs-Ausschuss bereitet Geschäfte für die Verwaltung vor. Die Mitglieder der Verwaltung üben ihr Mandat nebenamtlich im Milizsystem aus.
Für das Tagesgeschäft wird die Verwaltung durch folgende Funktionen (Profis) unterstützt:
- Der Geschäftsführer (GF) leitet die Genossenschaft administrativ.
- Die Rechnungsführung (RF) wird durch die Gemeindeverwaltung Meikirch wahrgenommen.
- Der Brunnenmeister (BM) ist verantwortlich für den Betrieb der ganzen Anlagen.