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Genossenschafter

In vielen Schweizer Gemeinden wird die Wasserversorgung direkt durch die Gemeinden selber geregelt. Nicht so in Meikirch, Uettligen und Umgebung. In diesem Gebiet haben die Gemeinden den Auftrag für die Wasserversorgung an die Wasserversorgungsgenossenschaft Meikirch, Uettligen und Umgebung (WVGM) übertragen.

Mitglied dieser Genossenschaft kann jeder wasserbeziehende Grundeigentümer oder Baurechtsberechtigte im vorsorgten Gebiet werden. Als Mitglied bzw. Genossenschafter bezahlen Sie keine Mitgliedergebühren, haben keine finanziellen oder anderweitigen Verpflichtungen, aber ein Mitspracherecht!

Aktuell hat die Genossenschaft etwa 200 Mitglieder. Gerne laden wir auch Sie ein, bei uns Mitglied zu werden.

Untenstehend finden Sie die Statuten zum Download.

 

Speziell zu beachten ist Art. 3, welcher regelt wer bei der Wasserversorgungsgenossenschaft Meikirch-Uettligen und Umgebung (WVGM) Mitglied werden kann.

 Jeder wasserbeziehende Grundeigentümer oder Baurechtsberechtigte im Bereich des versorgten Gebietes kann Mitglied (Genossenschafter) der WVGM werden.

Eigentümergemeinschaften, Miteigentümer, Stockwerkeigentümer, einfache Gesellschaften, Erbengemeinschaften etc. gelten zusammen als ein Mitglied. Für die Ausübung ihrer Rechte als Genossenschafter bestimmen sie eine Person, welche der Verwaltung gemeldet werden muss, aber nicht Eigentümer zu sein braucht.

Um Mitglied zu werden nehmen Sie bitte direkt mit unserer  Kontakt auf.